Inhaltsverzeichnis
- Kann man einen ETF-Sparplan von der Steuer absetzen?
- Die Wege im Überblick
- Warum ein normaler ETF-Sparplan nicht absetzbar ist
- Neu: Das Altersvorsorgedepot
- Was du wissen musst
- Rürup-Rente mit ETFs: der Steuerhebel für Selbstständige
- Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteil über dein Gehalt
- Welcher Weg passt zu mir?
- Fazit
- Hava Misimi
- 6 Min.
Inhaltsverzeichnis
- Kann man einen ETF-Sparplan von der Steuer absetzen?
- Die Wege im Überblick
- Warum ein normaler ETF-Sparplan nicht absetzbar ist
- Neu: Das Altersvorsorgedepot
- Was du wissen musst
- Rürup-Rente mit ETFs: der Steuerhebel für Selbstständige
- Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteil über dein Gehalt
- Welcher Weg passt zu mir?
- Fazit
Kann man einen ETF-Sparplan von der Steuer absetzen?
Kurz gesagt: Einen ganz normalen ETF-Sparplan in deinem Depot kannst du nicht von der Steuer absetzen. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das aber: Mit dem neuen Altersvorsorgedepot fördert der Staat erstmals einen ETF-Sparplan mit Zulagen und Steuervorteilen. Daneben gibt es schon heute zwei Wege, ETFs steuerlich gefördert zu besparen: die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge.
In diesem Artikel zeige ich dir alle Wege im Überblick, mit Zahlen für 2026 und 2027, und woran du erkennst, welcher für dich passt.
Die Wege im Überblick
Weg | Steuervorteil | Passt für |
|---|---|---|
Normales ETF-Depot | Nein, nur Freibeträge auf Erträge | Alle, die flexibel bleiben wollen |
Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Ja, plus bis 540 € Zulage im Jahr und bis 300 € pro Kind | Angestellte, Eltern, ab 2027 auch Selbstständige |
Rürup-Rente mit ETFs | Ja, bis 30.826 € im Jahr absetzbar | Selbstständige und Gutverdienende |
Betriebliche Altersvorsorge | Ja, über das Bruttogehalt | Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss |
Warum ein normaler ETF-Sparplan nicht absetzbar ist
Was du in dein privates Depot einzahlst, ist steuerlich dein Privatvermögen. Dafür gibt es keinen Posten in der Steuererklärung. Steuerlich spannend wird es erst bei den Erträgen:
- Sparerpauschbetrag: Bis 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei, bei Verheirateten 2.000 €. Dafür musst du bei deinem Broker einen Freistellungsauftrag stellen.
- Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei. Nur auf den Rest fällt Abgeltungsteuer an.
- Vorabpauschale: Bei thesaurierenden ETFs wird jedes Jahr ein kleiner Betrag vorab versteuert, solange der Freibetrag nicht reicht.
Das ist kein Steuerabzug, aber es senkt die Steuerlast spürbar. Der große Vorteil des normalen Depots bleibt die Flexibilität: Du kommst jederzeit an dein Geld.
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Neu ab 2027: das Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Förderung für neue Verträge. Das Gesetz ist beschlossen, Start ist der 1. Januar 2027. Erstmals kannst du damit ETFs in einem ganz normalen Depot besparen und bekommst trotzdem Geld vom Staat.
So funktioniert die Förderung:
- Grundzulage: 50 Cent pro eingezahltem Euro bis 360 € im Jahr, danach 25 Cent pro Euro bis 1.800 €. Maximal 540 € pro Jahr.
- Kinderzulage: Bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, schon ab 25 € Eigenbeitrag im Monat.
- Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 €, wenn du unter 25 bist.
- Steuervorteil: Deine Beiträge kannst du zusätzlich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis für dich günstiger ist.
- In der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an.
Rechenbeispiel: Du zahlst 150 € im Monat ein, also 1.800 € im Jahr. Auf die ersten 360 € bekommst du 180 € Zulage, auf die restlichen 1.440 € weitere 360 €. Macht 540 € Grundzulage pro Jahr. Hast du ein Kind, kommen bis zu 300 € dazu.
Was du wissen musst:
- Ausgezahlt wird frühestens mit 65 und spätestens mit 70, als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente.
- Die Auszahlungen versteuerst du im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz.
- Für die Standardprodukte gilt ein Kostendeckel von 1 % pro Jahr.
- Neu: Auch Selbstständige und Freiberuflerinnen sind ab 2027 förderberechtigt.
- Bestehende Riester-Verträge kannst du ab 2027 in das neue System übertragen.
Wie viel Förderung bekommst du? Rechne es in unserem Förderrechner zum Altersvorsorgedepot aus und trag dich in die Warteliste ein. Wir melden uns, sobald die ersten Anbieter vergleichbar sind
Rürup-Rente mit ETFs: der Steuerhebel für Selbstständige
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine Rentenversicherung, in der du ETFs besparen kannst. Deine Beiträge setzt du seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben ab, 2026 bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 € (Verheiratete 61.652 €). Bei Angestellten werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente darauf angerechnet, der Spielraum ist also kleiner.
Rechenbeispiel: Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz bei 35 %, kostet dich ein Rürup-Beitrag von 1.000 € nach der Steuererstattung effektiv nur rund 650 €.
Vorteile
- Hohe Steuerersparnis, je höher dein Einkommen, desto mehr
- Lebenslange Rente, egal wie alt du wirst (Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko)
- Geschützt bei Insolvenz und Arbeitslosigkeit, besonders wichtig für Selbstständige
Nachteile
- Kein Zugriff vor der Rente, keine Einmalauszahlung
- Die Rente wird im Alter versteuert
- Vererbbar nur eingeschränkt, an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder
- Kosten: Achte auf Honorar- oder Nettotarife
Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteil über dein Gehalt
Als Angestellte kannst du einen Teil deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, viele Tarife investieren ebenfalls in ETFs. 2026 sind bis zu 8.112 € im Jahr steuerfrei und bis zu 4.056 € sozialabgabenfrei. Zusätzlich muss dein Arbeitgeber in der Regel 15 % dazugeben. Lohnt sich vor allem, wenn dein Arbeitgeber mehr als das Pflichtminimum zuschießt.
Welcher Weg passt zu dir?
- Du willst flexibel bleiben: normales ETF-Depot, Freibetrag nutzen.
- Du bist angestellt oder hast Kinder: Altersvorsorgedepot ab 2027 anschauen, die Zulagen sind gerade bei kleineren Beiträgen stark.
- Du bist selbstständig oder verdienst gut: Rürup-Rente prüfen, ab 2027 eventuell kombiniert mit dem Altersvorsorgedepot.
- Dein Arbeitgeber zahlt gut dazu: betriebliche Altersvorsorge mitnehmen.
Oft ist die beste Lösung eine Kombination. Welche für dich passt, hängt von Einkommen, Familie, Steuersatz und deinen Plänen ab
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Häufige Fragen
Kann ich meinen ETF-Sparplan in der Steuererklärung angeben? Die Einzahlungen nicht. In der Steuererklärung (Anlage KAP) tauchen nur Erträge auf, und auch nur, wenn dein Broker zu viel oder zu wenig Steuer abgeführt hat.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar? Ja. Du bekommst Zulagen und kannst die Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt rechnet automatisch das Günstigere für dich aus.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige? Ab 2027 sind Selbstständige erstmals förderberechtigt. Ob es neben einer Rürup-Rente sinnvoll ist, hängt vor allem von deinem Steuersatz ab.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag? Der läuft weiter. Ab 2027 kannst du ihn in das neue System übertragen. Ob sich das lohnt, solltest du vorher prüfen lassen, zum Beispiel mit unserem Riester-Check.
Was ist besser: Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot? Das Altersvorsorgedepot punktet mit Zulagen, die Rürup-Rente mit deutlich höheren absetzbaren Beträgen. Bei hohem Einkommen ist Rürup meist der stärkere Hebel, bei kleineren Beiträgen und Kindern das Altersvorsorgedepot.
Fazit
- Einen normalen ETF-Sparplan kannst du nicht von der Steuer absetzen.
- Gefördert geht es schon heute mit der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.
- Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot: bis 540 € Zulage im Jahr plus bis 300 € pro Kind.
- Brauchst du Flexibilität, bleibt das normale Depot die beste Wahl. Oft ist eine Kombination am stärksten.
Rechne deine Förderung mit unserem Förderrechner aus oder buch dir ein kostenloses Erstgespräch.


